Das FG Münster hat entschieden, dass verdeckte Bareinlagen nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft führen, weil die Mittelherkunft beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist.
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BFH Kommentierung: Berechnung der Überentnahmen bei Einnahmenüberschussrechnern
Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinnermittlungszeitraum Überentnahmen vorliegen. Diese sind bei Einnahmenüberschussrechnern nicht auf die Höhe eines niedrigeren negativen Kapitalkontos zu begrenzen, das zum Ende des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums nach bilanziellen Grundsätzen vereinfacht ermittelt wird.
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Praxis-Tipp: 6-jährige Vorbesitzzeit bei Betriebserwerb
Gewinne aus der Veräußerung der in § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG aufgezählten Wirtschaftsgüter können grundsätzlich nur dann auf Reinvestitionsgüter übertragen oder in eine § 6b-Rücklage eingestellt werden, wenn die Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der Veräußerung mindestens 6 Jahre zum Anlagevermögen gehört haben. Doch was gilt, wenn ein Betrieb erworben wird?
