Am 1.12.2022 hat der BFH acht sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
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BFH Pressemitteilung: Bestimmung des herrschenden Unternehmens i.S. des § 6a GrEStG bei mehrstufigen Beteiligungen
BfJ: Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021
FG Kommentierung: Wiedereinsetzung bei Fehl-Adressierung einer E-Mail durch einen Boten
Setzt ein Steuerpflichtiger eine Hilfsperson ein, so ist dessen Verschulden hinsichtlich der Versäumung der Einspruchsfrist nicht dem Steuerpflichtigen zuzurechnen. Das gilt auch, falls die Hilfsperson eine E-Mail-Adresse fehlerhaft überträgt und der Einspruch deshalb nicht rechtzeitig ankommt. So entschied das FG Hamburg.
Anhörung des Finanzausschusses: Bedenken gegen Übergewinnsteuer
BMF: Richtsatzsammlung 2021 und Anwendung in Krisenzeiten
FG Köln: Betriebe können steuermindernde Rückstellung für Altersfreizeit bilden
Praxis-Tipp: Haftung der Strohfrau des faktischen Geschäftsführers
Grundsteuerreform: Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
Im Internet und in der Presse kursieren die Empfehlungen, „sich abzusichern und Einspruch einzulegen, sobald der Grundsteuerwertbescheid ergangen ist“. Im Nachfolgenden werden daher die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Festsetzung der Grundsteuer dargestellt und es wird der Frage nachgegangen, ob ein Einspruch wirklich ratsam ist.
