Die obere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1.1.2023 aiuf monatlich 1.600 EUR. Zeitgleich verändert sich auch der Faktor F, da sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung und der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung erhöhen.
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DAC 8: DStV kritisiert hohe Strafen bei Verstoß gegen Anzeigepflichten
BMF: Entwurfsschreiben zur Tonnagesteuer nach § 5a EStG
BFH Kommentierung: Spende an Tochtergesellschaft – Abgrenzung zur verdeckten Einlage
BMF: Steuerentstehung bei Teilleistungen
BMF: Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000
BFH Kommentierung: Aufteilung des Gesamtkaufpreises für eine Immobilie
Ist für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäudeanteil aufzuteilen.
