Am 24.10.2024 hat der BFH drei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
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FG München: Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude
BMF: Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023
FinMin Hessen: Erster digitaler Gewerbesteuerbescheid wurde in Hessen versandt
BMF: Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
Praxis-Tipp: Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
OFD Frankfurt: Zahlung von Pflegebedürftigen an selbst gewählte Pflegepersonen
FG Berlin-Brandenburg: Geschäftsveräußerung vor Beginn der Geschäftstätigkeit?
BMF: Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter
BFH: Aktivitätsvorbehalte bei ausländischen Betriebsstätteneinkünften
Sieht eine abkommensrechtliche „Switch over“-Klausel vor, dass die Anwendung der Freistellungsmethode bei Betriebsstätteneinkünften unter einem Aktivitätsvorbehalt steht und wird hierfür auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG verwiesen, erfüllen ausländische Betriebsstätten das dortige Tatbestandsmerkmal „ausländische Gesellschaft“. Die Verweisung betrifft nicht nur die Regelung der aktiven (Grund-)Tätigkeiten, sondern bezieht die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG vorgesehenen Einschränkungen ein.
