Das FG Köln hat entschieden, dass Einkommensteuern zu erlassen sind, wenn die Steuerschuld unter Einbezug von Aktienverlusten das jährliche Existenzminimum übersteigt.
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BFH: Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus § 17 EStG
Die auch bei den Einkünften aus § 17 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht muss sich auf die gesamte Beteiligung des Steuerpflichtigen an der Kapitalgesellschaft beziehen. Eine auf den einzelnen veräußerten Geschäftsanteil bezogene Betrachtung ist ausgeschlossen. Die gezielte Herbeiführung eines Verlusts durch die Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils, dessen Anschaffungskosten aufgrund eines Aufgelds seinen Verkehrswert übersteigen, ist nicht ohne Weiteres rechtsmissbräuchlich i.S. von § 42 AO.
Fehlende elektronische Datenübermittlung: Bescheidänderung nach Nichtberücksichtigung von erklärten Einkünften
BVL: Vorteile von Saisonjobs für Studenten und Abiturienten
Jobben nach dem Abitur oder in dem Semesterferien ist für viele junge Leute ein Muss, um Geld für Reisen zu haben oder das Studium zu finanzieren. Warum Aushilfs- und Saisonjobs auch steuer- und sozialversicherungsrechtlich attraktiv sein können, hat der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) zusammengefasst.
FG Baden-Württemberg: Arbeitnehmerfreizügigkeit als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch
Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld ist bei einem Staatsangehörigen eines anderen EU-Mitgliedstaates u. a., dass er freizügigkeitsberechtigt ist. Ein möglicher Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitnehmerschützende Vorschriften kann nicht zur Versagung von Familienleistungen in Deutschland führen.
FG Düsseldorf: Anwendung der Switch-Over-Klausel
BFH: Alle am 10.8.2023 veröffentlichten Entscheidungen
FG Rheinland-Pfalz: Gemeinsamer Haushalt von Kindergeldberechtigten im Ausland
Außerbilanzielle Hinzurechnungen: Berechnung der Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge
BFH: Rechtsschutz gegen Angabe der hebeberechtigten Gemeinde im Gewerbesteuermessbescheid
Mit der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags wird zwar u. a. über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden, nicht aber über die Frage der Steuerberechtigung (Hebeberechtigung). Das gilt im Grundsatz selbst dann, wenn in einem Gewerbesteuermessbescheid eine Gemeinde namentlich als hebeberechtigt bezeichnet wird. Der Steuerpflichtige ist dadurch nicht rechtsschutzlos gestellt. Die Verwaltungsgerichte haben im Verfahren gegen den Gewerbesteuerbescheid die Bestimmung des Steuergläubigers, also der hebeberechtigten Gemeinde, zu prüfen, wenn diese nicht Gegenstand eines Zuteilungs- oder Zerlegungsverfahrens war.
