Nachbearbeitung der Corona-Hilfen: Dauerbrenner Corona-Hilfen: Steuerberater zwischen Rechtsunsicherheit und Mandantendruck

Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen sind gelaufen, zumindest sind die Fristen verstrichen. Doch das Thema ist für Berater und Mandanten noch lange nicht erledigt. Unterschiedliche Rechtsauffassungen in den Bundesländern und das individuelle Bearbeitungstempo der Verwaltung erschweren die Situation. Zudem gibt es die Großmandate. Eine Steuerberaterin und ein Wirtschaftsprüfer berichten.

BFH Pressemitteilung: Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung

Nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen können den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1%-Regelung erfasst wären.

BFH Pressemitteilung: Erbschaftsteuerfreibetrag bei einem zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteil

Verzichtet ein Kind (z.B. der Sohn) zivilrechtlich wirksam gegenüber einem Elternteil (z.B. dem Vater) auf seinen gesetzlichen Erbteil, dann hat dieser Verzicht für die Erbschaftsteuer nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils (d.h. des Vaters) die Enkel des Erblassers den Freibetrag in Höhe von 400.000 EUR erhalten. Vielmehr erhält der Enkel nur einen Freibetrag in Höhe von 200.000 EUR. Der Verzicht auf den gesetzlichen Erbteil eines Abkömmlings scheidet somit als „Steuersparmodell“ für die Enkel des Erblassers aus.

BFH Pressemitteilung: Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung

Der BFH hat entschieden, dass Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass erhöhen. Im Gegenzug sind jedoch die Kosten der Bestattung im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.

FG München: Wirtschaftliche Eingliederung durch Grundstücksvermietung

Das FG München entschied zur umsatzsteuerlichen Organschaft: Überlässt der vermeintliche Organträger der vermeintlichen Organgesellschaft ein Betriebsgrundstück, liegt eine wirtschaftliche Eingliederung vor, wenn das Betriebsunternehmen seine Tätigkeit aus innerbetrieblichen Gründen ohne das gemietete Grundstück nicht oder nur nach Überwindung von nicht nur unerheblichen Schwierigkeiten hätte fortsetzen können.