Die nach dem Wohnungseigentümergesetz (WEG) an den Verwalter gezahlten Beiträge zur Instandhaltungsrücklage sind nicht bereits mit der Abführung an diesen, sondern erst bei Verausgabung der Beträge für Erhaltungsmaßnahmen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
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FG Baden-Württemberg: Verkürzung der Beteiligungskette
Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand so, dass mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies nach § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Kapitalgesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft.
Jahresrückblick: Digitale Prozesse und bremsende Bürokratie – das war 2024
Niedersächsisches FG: Vorsteuerabzug für einen „Supersportwagen“ vor Betriebseröffnung
Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener „Supersportwagen“ kann für das künftige Unternehmen bezogen sein. Gleichwohl kann sich diese Eingangsleistung als gänzlich unangemessen erweisen, wenn die Erzielung von Umsätzen mit dem geplanten Autohaus noch in weiter Ferne liegt. So hat das das Niedersächsische FG entschieden.
BFH: Neue anhängige Verfahren im Dezember 2024
Neue Talente erfolgreich intergrieren: Onboarding von 0 auf 100
BMF: Änderungen des UStAE zum 31.12.2024
Bundesrat: Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe
Bundesrat: Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung
BFH: Sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA
Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortende) Person mit dem tatsächlichen Versender übereinstimmt. Der Inhaber eines beA darf sein Recht, nicht qualifiziert elektronisch signierte Dokumente auf einem sicheren Übermittlungsweg zu versenden, nicht auf andere Personen (z.B. Angestellte der Kanzlei) übertragen.