FG Baden-Württemberg: Einnahmen aus einer Insolvenzanfechtung Allgemein 26. August 2024 Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Rückflüsse aus der Insolvenzanfechtung im Zeitpunkt des Zuflusses keine steuerbaren nachträglichen Betriebseinnahmen sind. Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…Mehr zum Thema ‚Einnahmen’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest