Bundeskabinett: „Zweites Jahressteuergesetz 2024“ wird zum „Steuerfortentwicklungsgesetz“

Das Bundeskabinett hat am 24.7.2024 die Regierungsentwürfe für ein „Steuerfortentwicklungsgesetz“ (als Referentenentwurf „Zweites Jahressteuergesetz 2024“) und für ein „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ beschlossen.