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Gesetzentwurf: DStV gegen Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen

Allgemein 30. April 2024

Der DStV hat sich für eine Beibehaltung der Anwendung des § 108 Abs. 3 AO sowie eine Verlängerung der Vermutungsregelung auf fünf Werktage ausgesprochen.

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