FG Köln: Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen bei PV-Anlagen Allgemein 11. April 2024 Das FG Köln hat entschieden, dass das Finanzamt Investitionsabzugsbeträge für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen rückgängig machen darf. Mehr zum Thema ‚Investitionsabzugsbetrag’…Mehr zum Thema ‚Photovoltaik’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest