BMF: Umsatzsteuerbefreiung für Gremienmitglieder in Versorgungswerken Allgemein 22. März 2024 Das BMF hat eine Übergangsregelung bei der Umsatzsteuerbefreiung für Gremienmitglieder in Versorgungswerken nach § 4 Nr. 26 UStG verlängert. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuerbefreiung’…Mehr zum Thema ‚Ehrenamtliche Tätigkeit’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest