BVerwG: Ausnahme vom Leitererfordernis bei Steuerberatern

Das BVerwG hat entschieden, dass ein Steuerberater einen Anspruch auf Genehmigung einer Ausnahme vom Erfordernis der Bestellung eines anderen Leiters für eine Zweigstelle hat, wenn er die Erfüllung der Berufspflichten nachweist und sich seine Praxis im Nahbereich der Zweigstelle befindet.