FG Hamburg: Klage gegen Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale Allgemein 9. Januar 2024 Das FG Hamburg entschied, dass kein Rechtsschutzbedürfnis für die Klage eines Arbeitsnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale besteht. Mehr zum Thema ‚Arbeitgeber’…Mehr zum Thema ‚Insolvenz’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest