Praxis-Tipp: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024

Mit einem bis zum 30.11.2023 gestellten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können sich Arbeitnehmer einen Freibetrag in den ELStAM eintragen lassen. Der Freibetrag wirkt sich unterjährig beim Lohnsteuerabzug steuermindernd aus.