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FG des Saarlandes: Bei Feststellung des steuerlichen Einlagekontos vergessener Zugang zur Kapitalrücklage

Allgemein 3. November 2023

Eine Berichtigung nach § 129 AO erfordert, dass aus dem Akteninhalt nicht nur die Erhöhung der Kapitalrücklage ersichtlich ist, sondern auch der tatsächliche Mittelzufluss.

Mehr zum Thema ‚Verwaltungsakt’…
Mehr zum Thema ‚Körperschaftsteuer’…

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