FG München: Handgeldzahlungen an Fußball-Lizenzspieler als sofort abzugsfähiger Aufwand

In einem Fall des FG München war zu entscheiden, ob Handgelder für die bloße Unterzeichnung von Arbeitsverträgen durch Fußball-Lizenzspieler als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig oder als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit der Arbeitsverträge zu verteilen sind.