FG Köln: Wenn die Steuerschuld das Existenzminimum übersteigt Allgemein 14. August 2023 Das FG Köln hat entschieden, dass Einkommensteuern zu erlassen sind, wenn die Steuerschuld unter Einbezug von Aktienverlusten das jährliche Existenzminimum übersteigt. Mehr zum Thema ‚Existenzminimum’…Mehr zum Thema ‚Aktien’…Mehr zum Thema ‚Verlustverrechnung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest