BMF: Steuerbefreiung nach Art. X Abs. 1 NATO-Truppenstatut Allgemein 31. Juli 2023 Das BMF thematisiert in einem aktuellen Schreiben die Steuerbefreiung nach Art. X Abs. 1 NATO-Truppenstatut und weist auf eine neue Rechtsauslegung hin. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Beschränkte Steuerpflicht’…Mehr zum Thema ‚Unbeschränkte Steuerpflicht’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest