BFH Pressemitteilung: Kein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung Allgemein 23. Juni 2022 Der BFH hat entschieden, dass ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung auch dann ausscheidet, wenn diese bei der Berufsausübung getragen wird. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Betriebsausgaben’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Berufskleidung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest