Praxis-Tipp: Anteile an Komplementär-GmbH mit eigenem Geschäftsbetrieb als Sonderbetriebsvermögen II

Die Zugehörigkeit der Anteile an der Komplementär-GmbH zum Sonderbetriebsvermögen II des Kommanditisten ist zu verneinen, wenn die GmbH einen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält. Gilt dies auch für eine zweigliedrige GmbH & Co. KG?