FG Münster: Kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes durch Wertgutachten nachweisen Allgemein 17. März 2022 Das FG Münster hat entschieden, dass die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung, das im Rahmen eines Wertgutachtens bestimmt wird, der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden kann. Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚AfA’…Mehr zum Thema ‚Gebäude’…Mehr zum Thema ‚Gutachten’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest