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FG Münster: Kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes durch Wertgutachten nachweisen

Allgemein 17. März 2022

Das FG Münster hat entschieden, dass die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung, das im Rahmen eines Wertgutachtens bestimmt wird, der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden kann.

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