FG Kommentierung: Kindergeldantrag mittels E-Mail Allgemein 15. März 2022 Ein Kindergeldantrag, der mittels E-Mail gestellt wird, ist wirksam, wenn er ausreichende Angaben enthält, um der Familienkasse eine Ermittlung der Kinder, für die das Kindergeld beantragt wird, zu ermöglichen. So entschied das FG Rheinland-Pfalz. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Thema ‚Familienkasse’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest