BFH Kommentierung: Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung Allgemein 10. Januar 2022 Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ist nur im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG unentgeltlich. Wird nicht begünstigtes Vermögen übertragen, liegt eine entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung vor. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Versorgung’…Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest