SfF Berlin: Neubewertung von Grundbesitz und Abgabe digitaler Erklärungen in 2022 Allgemein 4. November 2021 Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin informiert aktuell zur Grundsteuerreform und der Neubewertung von Grundbesitz. Grundeigentümer müssen bis 31.10.2022 eine Erklärung digital abgeben. Mehr zum Thema ‚Grundsteuer’…Mehr zum Thema ‚Grundsteuerreform’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest