FG Münster: Eintragung in der Zulassungsbescheinigung für Kraftfahrzeugsteuer bindend

Das FG Münster entschied, dass die Feststellung der Fahrzeugklasse durch die Zulassungsbehörde für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung im Hinblick auf Steuerbefreiungen bindend ist. Eine Änderung dieser Eintragung entfaltet keine Rückwirkung.