BMF: Begriff „Offener Fall“ in der Anwendungsregelung für länderbezogene Berichte Allgemein 29. Oktober 2021 Das BMF erläutert, wie der Begriff „Offener Fall“ in Art. 97 § 31 Satz 3 EGAO auszulegen ist. Mehr zum Thema ‚Meldepflicht’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest