„Abgeltungssteuer – Ende in Sicht?“

2017 ist Bundestagswahl. Bei uns erfahren Sie schon heute eine steuerliche Änderung der dann neuen Regierung: Egal, welche Partei oder welche Koalition das Ruder dann in der Hand hält, die Abgeltungsteuer wird mit hoher Wahrscheinlichkeit abgeschafft werden.

Der Grund: Einmal hat die Abgeltungsteuer in der Praxis nicht die gewünschten Vereinfachungen gebracht, da in vielen Fällen eine Erklärung der Kapitaleinkünfte erforderlich blieb. Zudem ist durch die Weiterentwicklung des gläsernen Steuerbürgers die Abgeltungsteuer auch nicht mehr so nötig: Der Staat weiß ohnehin, was man so hat.

Der wichtigste Grund dürfte aber sein: Ohne Abgeltungsteuer gibt es höhere Steuereinnahmen. Immerhin werden Zinseinnahmen und Co derzeit nur mit 25 Prozent herangezogen, während dies ohne Abgeltungsteuer auch schnell 30, 40 oder mehr Prozent werden.

Bei Einführung der Abgeltungsteuer wurde auch die Bemessungsgrundlage verbreitert. Wird diese nun eins zu eins in die tarifliche Besteuerung übernommen, bedeutet dies Mehreinnahmen für den Staat. Allein die Besteuerung zum persönlichen Steuersatz könnte mehr Steuereinnahmen bringen. Der Steuersatz wirkt schließlich progressiv. D.h., je mehr Einnahmen, desto höher der persönliche Steuersatz. Da bei Abschaffung der Abgeltungsteuer auch die Kapitalerträge unter den persönlichen Steuersatz fallen, würde dies auch zu einem Sprung in der Progression führen – also zu einem höheren Steuersatz auf alle Einkünfte.

Nach der Wahl erwarten wir daher die Einführung einer Kapitalertragsteuer als Quellensteuer, ohne abgeltende Wirkung.