Gehaltsabrechnungen prüfen – Wo gehobelt wird, da fallen Späne.

So lautet ein Sprichwort, mit dem gesagt werden soll, dass Fehler beim Arbeiten unvermeidlich sind. Tatsächlich gibt es aber Fehler und Fehler. Ein richtig falscher Fehler ist mal wieder dem Fiskus unterlaufen, wie einer Mitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 18.09.2015 zu entnehmen ist:

Bundesweit wurde bei einigen Arbeitnehmern die Steuerklasse 3 in Steuerklasse 4 geändert, weshalb die Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht stimmten und ein zu hoher Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde. Besonders übel: Der Fiskus hat (angeblich) keine Möglichkeit, diesen Fehler zu erkennen, weshalb eine Korrektur nur auf Hinweis des betroffenen Arbeitnehmers stattfinden kann.

Es empfiehlt sich also, Gehaltsabrechnungen genau zu prüfen! Wird ein Fehler entdeckt, muss der betroffene Arbeitnehmer einen formlosen Korrekturantrag beim Finanzamt stellen, worauf dann die Steuerklasse berichtigt wird. Bis dahin wird eine Papierbescheinigung ausgestellt, wodurch der Arbeitgeber in die Lage versetzt wird, trotz der falschen Lohnsteuerabzugsmerkmale eine richtige Gehaltsabrechnung zu erstellen.

OK, Fehler passieren. Auch solche dummen und unerklärlichen Fehler geschehen. Dennoch klingt es wie Hohn, wenn die Oberfinanzdirektion mitteilt: „Wir hoffen, dass der Fehler für alle Beteiligten zu keinem gewichtigen Mehraufwand führt und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.“ Wenn doch der Betriebsprüfer auch mal so viel Verständnis aufbringen würde, wie es hier von den Bürgern gefordert wird…!