Urlaubszeit – Infos zu Zollfreigrenzen

UrlaubszeitWir haben Urlaubszeit, und selbst beim Ausspannen in fernen Gefilden ist die Steuer allgegenwärtig. Gemeint sind die Zollfreigrenzen für die Mitbringsel aus dem Urlaub. Damit es kein böses Erwachen gibt, hier die wichtigsten Fakten zu Tabak und Alkoholika, frei nach dem Motto: Ich packe meinen Koffer und nehme mit…

Was man mit zurückbringen darf, hängt wesentlich vom Reiseziel ab. Wer in der EU Urlaub macht, darf nämlich wesentlich mehr mit nach Hause bringen als z.B. aus dem Südseeparadies. So können immerhin 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak abgabenfrei mitgebracht werden. Wer bei so viel zu rauchen einen trockenen Mund bekommt, kann zusätzlich noch 10 l Spirituosen oder 90 l Wein (davon max. 60 l Sekt) oder 110 l Bier oder 10 l Alkopops oder 20 l Likör/Wermut in den Koffer packen.

Mitbringsel von außerhalb der EU müssen wesentlich sparsamer kalkuliert werden. Einfuhrabgabenfrei sind hier 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak. Zum Trinken darf es 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Umdrehungen oder 2 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol. % sein. Alternativ dazu können auch 2 l Schaum- oder Likörweine in den Koffer gepackt werden. Wessen Koffer dann noch nicht voll ist, der darf auch noch 4 l nicht schäumende Weine und 16 l Bier einpacken.

Der Koffer ist immer noch nicht voll und das Höchstgewicht noch nicht erreicht? Dann gibt es noch mehr Informationen auf www.zoll.de oder in der kostenfreien App „Zoll und Reise für unterwegs“.