EDITORIAL 06_2014 – Doppelte Steuer-Id.-Nummern

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aufgrund der Abgabenordnung (sozusagen dem Grundgesetz des Steuerrechts) soll jedem Steuerpflichtigen nur eine Steueridentifikationsnummer zugeordnet werden. Tatsächlich ist es in über 100.000 Fällen bei Vergabe dieser #Brandzeichen# zu Fehlern gekommen. Entweder bekam ein Steuerpflichtiger mehr als eine Steueridentifikationsnummer zugeordnet, oder (was wahrscheinlich noch schlimmer ist) zwei Steuerpflichtige bekamen eine übereinstimmende Steueridentifikationsnummer. Für Betroffene ein Chaos sondergleichen. Wer beispielsweise eine doppelt vergebene Identifikationsnummer sein Eigen nennt, wird bei Beginn einer Beschäftigung automatisch der teuren Steuerklasse 6 zugeordnet, wenn sein unbekannter Steueridentifikationsnummern- Teilhaber bereits in einem Anstellungsverhältnis ist.

Sicherlich muss auch betont werden, dass es sich auch bei über 100.000 Fällen um einen prozentual eher selten auftretenden Fehler handelt. Dennoch ist es ärgerlich – und dies nicht nur für direkt Betroffene. Man stelle sich nur vor, ein Unternehmer begeht einen Fehler bei der Vergabe einer Rechnungsnummer. Betriebsprüfer kennen dabei kein Mitleid und fordern mittels Hinzuschätzungen direkt eine Steuernachzahlung. Im Ergebnis scheint daher bei der Folge eines Fehlers mit unterschiedlichem Maß gemessen zu werden, je nachdem ob der Staat (sprich die Finanzverwaltung) oder der Steuerpflichtige einen Fehler begeht.

Wahrscheinlich wird sich dies auch nicht ändern lassen, weshalb Sie als Steuerpflichtiger immer ein bisschen besser vorbereitet und informiert sein müssen, damit es mit dem Steuernsparen klappt.

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