EDITORIAL 12_2013 – Beratungsempfehlungen zum Jahresende

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noch vor dem Jahreswechsel 2014 sollten Sie sich Gedanken über die Einkommensteuererklärung für das endende Jahr 2013 machen! Wer noch aktiv wird und Steuerminderungspotenzial sichtet, kann nicht nur die Abgaben ans Finanzamt noch effektiv senken, sondern darüber hinaus auch ohne Hektik die richtigen Weichen für 2014 stellen.

Dabei haben Sie es selbst in der Hand, von Steuervergünstigungen in möglichst hohem Maße Gebrauch zu machen – bis an die Grenze des Gestaltungsmissbrauchs, wie jüngst der Bundesfinanzhof klargestellt hat. Wer diesen Tenor auf seine individuelle Situation anwendet, kann bei optimalem Vorgehen Steuern sparen oder sogar ganz umgehen. Dieser Grundsatz sollte daher bei der Jahresendstrategie verinnerlicht werden.

Der Tarif zur Einkommensteuer verändert sich zum Jahreswechsel kaum, und der zur Abgeltungsteuer überhaupt nicht. Daher lohnen Vorziehen oder Verschiebung von Einkommen meist nur, wenn 2013 oder 2014 Unterschiede in der Höhe des individuellen Gesamteinkommens mit entsprechend unterschiedlicher Steuerprogression erwartet werden. Die kann sich auch daraus ergeben, dass in 2014 eine Hochzeit oder Lebenspartnerschaft geplant ist – dann mit günstigerem Splitting- Tarif – oder dieser aufgrund einer Trennung für 2013 zum letzten Mal genutzt werden kann.

Da der anzuwendende progressive Tarif umso höher ausfällt, je größer das zu versteuernde Einkommen ist, kann eine Verlagerung von Einnahmen oder Ausgaben von einem Kalenderjahr in das andere zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen. Zu einer Minderung der Gesamtsteuerlast kommt es trotz gezielter und legaler Verlagerung von Einkünften nicht, wenn das zu versteuernde Einkommen sowohl 2013 als auch 2014 jeweils über dem Betrag für den Spitzensteuersatz von 42% liegt. Der beginnt für Ledige bei rund 54.000 Euro und für Eheleute beim Doppelten.

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