aktuell hat sich mal wieder gezeigt, dass die Hilfe vom Steuerberater die bessere Option ist als das stark umworbene kostenlose Projekt ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) des Fiskus. Der verspricht zwar, die Abgabe und Bearbeitung von Steuererklärungen bürgerfreundlicher und weniger verwaltungsaufwendig gestalten zu wollen und bietet dafür das kostenlose Programm ElsterFormular an, mit dem Steuerpflichtige ihre Steuererklärung einfach am PC erstellen und elektronisch per Internet an ihr Finanzamt übersenden können. Immerhin über 90 Millionen Einkommensteuererklärungen sind bislang mittels ELSTER elektronisch übermittelt worden.
Aber auch wenn die Verwaltung auf ihrer Internetseite www.elster.de schreibt, dass sich die Software fast von selbst erklärt, ist es in der Praxis wohl doch nicht ganz so einfach, was jetzt aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs veranschaulichen. In den zugrunde liegenden Fällen hatten die betroffenen Steuerpflichtigen vergessen, Unterhaltsleistungen steuermindernd als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Das stellt sich als grob fahrlässiger Fehler dar, wenn die Vordruckgestaltung von den Richtern als noch genügend übersichtlich beurteilt wird. Nur wenn die Vordruckgestaltung in Kombination mit den elektronischen Hilfstexten komplett konfus ist, liegt kein grobes Verschulden vor, und bestandskräftige Steuerbescheide können noch korrigiert werden.
Erklärt ELSTER sich nicht von selbst, haben Steuerzahler also gute Karten, vergessene Kosten nachzumelden. Da dies aber selten der Fall sein wird, sollte nicht auf gut Glück die alljährliche Erklärung vor dem heimischen PC im Alleingang in Angriff genommen werden. Im Endeffekt können vergessene Abzugsposten teurer werden als Honorare für die Hilfe von Experten.