Mindestlohn ab 2015

Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Dies wird in zahlreichen Fällen ungeheure Folgen haben. Hier nur zwei Beispiele:

  1. Vielen Bürgern ist nicht bewusst, dass der Mindestlohn auch für Minijobber gilt. Dies gilt selbst dann, wenn diese im Privathaushalt beschäftigt werden. Wer z.B. einen Minijobber als Haushaltshilfe beschäftigt hat, muss nachrechnen ob Mindestlohn, maximale Verdienstgrenze von 450 Euro und vereinbarte Arbeitsstunden nicht zu negativen Folgen führen. Aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro kann der Minijobber nämlich nur 52 Stunden im Monat arbeiten (ganz genau sind es 52,9 Stunden), damit er noch unter die monatliche 450-Euro-Grenze fällt. Es gilt also zu prüfen, ob eine Überschreitung der 450 Euro droht. Unter Umständen muss auch der Arbeitsvertrag angepasst werden, damit das Minijob-Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen bleiben kann.
  2. Wer den Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde ignoriert, wird damit auch nicht glücklich werden. Insbesondere in der Sozialversicherung richtet sich der Beitrag nämlich nach dem geschuldeten Arbeitslohn. Soll heißen: Selbst wenn weniger als 8,50 Euro die Stunde gezahlt werden, werden die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns berechnet, da dieser geschuldet wird.

Es besteht auf Seiten der Arbeitgeber noch erheblicher Informations- und auch Handlungsbedarf. Die wesentlichen Fragen dabei sind:

  • Wer hat Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn?
  • Welche Vergütungsbestandteile müssen bei der Ermittlung des Mindestlohns berücksichtigt werden?
  • Welche Regelungen sind zu beachten? Was ist mit geltenden Tarifverträgen oder Rechtsverordnungen?
  • Welche Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Meldepflichten sind zu beachten?
  • Kann der Mindestlohn umgangen werden, z.B. durch Beauftragung von Sub-Unternehmern?
  • Was passiert bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?

Alle diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne persönlich.

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist eine Änderung, deren Folgen noch gar nicht absehbar sind. Damit es bei all den gesetzlichen Neuerungen für Sie nicht heißt: neues Jahr = neue Steuerfalle, halten wir Sie auf dieser Seite wie gewohnt mit ausgesuchten Steuerneuigkeiten auf dem Laufenden.