Finanztransaktionssteuer: Besteuerung soll zunächst nur Aktien und einige Derivate erfassen

Die elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich Anfang 2013 auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Wege der verstärkten Zusammenarbeit geeinigt hatten, haben sich am 06.05.2014 unter dem Vorsitz des österreichischen Finanzministers Michael Spindelegger auf das weitere Vorgehen bei der Harmonisierung der Besteuerung von Finanztransaktionen verständigt.

Danach soll auf der Basis des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission vom 14.02.2013 in einem ersten Schritt die Besteuerung von Aktien und einiger Derivate eingeleitet werden. Dazu sollen bis Ende 2014 tragfähige Lösungsansätze präsentiert werden. Das dann noch im Detail auszuarbeitende Besteuerungsregime soll spätestens am 01.01.2016 in Kraft treten. Die Teilnehmer der verstärkten Zusammenarbeit (Deutschland, Frankreich, Österreich, Belgien, Spanien, Estland, Griechenland, Italien, Portugal, die Slowakei und Slowenien) sollen dabei national auch weitere Finanzmarktprodukte in die Besteuerung einbeziehen können.

Bundesfinanzministerium, PM vom 06.05.2014