Darlehensvertrag zwischen Angehörigen: Auch Vereinbarungen aus Bereich der Geldanlage können für steuerrechtliche Anerkennung relevant sein

In einem aktuellen Schreiben nimmt das Bundesfinanzministerium zu einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22.10.2013 Stellung, in dem es um die steuerrechtliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen geht.

Der BFH hat entschieden, dass bei solchen Darlehensverhältnissen, die nicht nur dem Interesse des Schuldners an der Erlangung zusätzlicher Mittel außerhalb einer Bankfinanzierung dienen, sondern auch das Interesse des Gläubigers an einer gut verzinslichen Geldanlage berücksichtigen, als Maßstab für den Fremdvergleich nicht allein die Vertragsgestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten üblich sind, sondern ergänzend auch Vereinbarungen aus dem Bereich der Geldanlage heranzuziehen sein können.

Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben vom 23.12.2010 (BStBl 2011 I S. 37) entsprechend ergänzt. Die Änderung ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 29.04.2014, IV C 6 – S 2144/07

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