Steuerklasse V: Mehrheit der Bundesländer für Abschaffung

Die Mehrheit von 14 der 16 Bundesländer hat sich auf einer Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister in Magdeburg einer Initiative Schleswig-Holsteins zur Abschaffung der Steuerklasse V angeschlossen. Lediglich Bayern und Sachsen stimmten dem Antrag nicht zu. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, die Steuerklasse V abzuschaffen und die Steuerklasse III nur noch für solche Paare vorzusehen, bei denen nur eine Person erwerbstätig ist.

Das geltende Verfahren führe dazu, dass in einer Ehe die Partnerin beziehungsweise der geringer verdienende Partner steuerlich überproportional hoch belastet werde, erläutert das schleswig-holsteinische Familienministerium. Dies habe Nachteile beim Anspruch auf Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld oder das Arbeitslosengeld zur Folge. Denn diese Leistungen würden in der Regel auf Grundlage des zuletzt bezogenen Nettolohns berechnet. Ferner bewirke die Steuerklasse V derart negative Anreize im Hinblick auf eine Erwerbstätigkeit von Frauen, dass Frauen zum Teil gar keine Arbeit aufnähmen oder beispielsweise dauerhaft Minijobs nachgingen. Das habe auch geringere Renten zur Folge. Diesen Zustand nannte Schleswig-Holsteins Familien- und Gleichstellungsministerin Kristin Alheit „gesellschaftlich überholt und inakzeptabel“.

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Schleswig-Holstein, PM vom 05.09.2013

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