Kampf gegen Steuerhinterziehung: Deutschland und USA verpflichten sich zu gegenseitigem Informationsaustausch

Deutschland und die USA haben ein Abkommen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung unterzeichnet. Beide Staaten verpflichten sich damit zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch. Für die Bundesregierung, die die Unterzeichnung des Abkommens am Staat & Verwaltung Schaufenster Steuern www.mandantenbrief24.de 25 29.05.2013 im Kabinett beschlossen hatte, ist das Abkommen eigenen Angaben zufolge ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem globalen Modell für einen automatischen Steuer-Informationsaustausch.

Es stehe im Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Steuergesetz “Foreign Account Tax Compliance Act” (FATCA). Danach müssen ausländische Finanzinstitute ab 2014 die Kontodaten ihrer US-Kunden an die US-Steuerbehörden melden. Andernfalls müssten sie eine Quellensteuer auf Erträge aus US-Anlagen zahlen. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA hätten im Februar 2012 vereinbart, ihre Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Die fünf Staaten und die USA hätten dazu ein Musterabkommen erarbeitet. Dieses entspreche im Wesentlichen dem deutsch-amerikanischen Abkommen. Aber auch klassische Steueroasen, wie zum Beispiel Luxemburg, die Schweiz oder Singapur schlössen Abkommen mit den USA. Die FATCA-Quellensteuer würde die Banken ansonsten faktisch vom amerikanischen Markt ausschließen, erläutert die Bundesregierung.

Ihren Angaben zufolge wird Deutschland erstmals bis zum 30.09.2015 Daten für das Jahr 2013 von US-Bürgern und US-Gesellschaften melden. Im Gegenzug verpflichteten sich die USA, den Partnerstaaten steuerlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesregierung habe nun die Unterzeichnung des Abkommens und einen Gesetzentwurf zu seiner Umsetzung durch deutsche Banken und Steuerbehörden beschlossen. Den Gesetzentwurf würden die Koalitionsfraktionen parallel zur Unterzeichnung des Abkommens in den Bundestag einbringen. Das Gesetz solle noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Damit erhielten die deutschen Banken Rechtssicherheit für die notwendige technische Vorbereitung, so die Regierung abschließend.

Bundesregierung, PM vom 31.05.2013

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