Einkommensteuerbescheide: Viele vorläufige Festsetzungen

Die Gesetzeslage ist in vielen Punkten unübersichtlich, sodass die Finanzämter immer weniger Einkommensteuerbescheide in vollem Umfang sofort endgültig festsetzen können. Nach einem Erlass des Bundesfinanzministeriums von Ende April 2013 sind es derzeit neun verschiedene Punkte, von Betriebsausgaben über Versicherungsbeiträge bis hin zum Solidaritätszuschlag, bei denen die Fälle bis zur endgültigen Entscheidung offen bleiben. Mit einem Vorläufigkeitsvermerk werden die Einkommensteuerbescheide derzeit zu folgenden Punkten versehen (Az. IV A 3 – S 0338/07/10010):

1. Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgabe für sämtlichen Bescheide ab 2008.

2. Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für die Veranlagungszeiträume ab 2006 bis 2011 – begrenzt auf zwei Drittel der angefallenen Aufwendungen und einen Abzug von maximal 4.000 Euro pro Jahr und Sprössling.

3. Begrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz zwischen 2005 und 2009.

4. Nichtabzug von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten seit 2005.

5. Besteuerung von Renten durch die neu eingeführten Regeln zum Alterseinkünftegesetz ab 2005.

6. Höhe der steuerlichen Kinderfreibeträge ab 2001. Diese wurden erst 2009 und 2010 nach oben hin angepasst.

7. Höhe des Grundfreibetrags für alle Steuerzahler ab 2001. Dieser wurde ebenfalls 2009 und 2010 nach oben hin leicht angepasst.

8. Höhe des Ausbildungsfreibetrags für volljährige Kinder.

9. Festsetzung des Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2005. Das gilt für den Solidaritätszuschlag auf die Einkommenund Körperschaftsteuer und auch für den Soli, den die Banken seit 2009 auf die Abgeltungsteuer erheben. Nicht mehr vorläufig ergehen Bescheide ƒƒ

  • zum Abzug von privaten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ab 2006, was nur zuvor erlaubt ist. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Einschränkung nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Gegen keines seiner Urteile wurde Verfassungsbeschwerde erhoben. ƒƒ
  • aufgrund von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Arbeitszimmer, den Werbungskosten im Vergleich zu Abgeordneten, dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, zum ehemaligen Haushaltsfreibetrag und zur Kürzung bei der Pendlerpauschale ab 2007.