Gewerbesteuer: Abschaffung der Abziehbarkeit als Betriebsausgabe auf dem Prüfstand

Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist ein Verfahren anhängig, in dem es um die Frage geht, ob die mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 erfolgte Abschaffung der Abziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe als sogenannte Gegenfinanzierungsmaßnahme verfassungsgemäß ist. Strittig ist nach Angaben des Bundes der Steuerzahler (BdSt), ob es Rechtfertigungsgründe für die Verletzung des objektiven Nettoprinzips gibt. Nach diesem Prinzip seien Betriebsausgaben nämlich grundsätzlich steuerlich abziehbar.

In Anbetracht des vor dem BFH anhängigen Verfahrens rät der BdSt Unternehmen, die Gewerbesteuer zahlen, Einspruch gegen ihren  Einkommensteuerbescheid wegen Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer
als Betriebsausgabe einzulegen. Gleichzeitig sollte das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Mit dieser Vorgehensweise würden die betreffenden Einkommensteuerbescheide offengehalten und nicht bestandskräftig.

Im Fall einer steuerzahlerfreundlichen Gerichtsentscheidung könne diese dann unproblematisch auf den eigenen Sachverhalt übertragen werden.

Bund der Steuerzahler, PM vom 02.07.2012

Schreiben Sie einen Kommentar