„Viele Kanzleien können die Tools gar nicht einsetzen, weil sie ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. Da fehlt es schon an der Basis.“ Florian Gößmann-Schmitt findet in dieser Podcastfolge klare Worte für die Steuerbranche und hat einige Verbesserungsvorschläge.
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EU-Mehrwertsteuerreform: DStV fordert Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens
BFH: Zum Vorsteuerabzug aus dem Neubau einer Heizungsanlage bei Wohnraumvermietung
Schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat.
Niedersächsisches FG: Aufwendungen für Kleidungsstücke und Accessoires durch Influencer
Aufwendungen einer Mode-Influencerin/Mode-Bloggerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Accessoires sind – unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang – nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, da es sich nicht um typische Berufskleidung handelt. So hat das Niedersächsische FG entschieden.
FG Münster: Keine doppelte Haushaltsführung bei zu kurzer Fahrzeit
Praxis-Tipp: Kosten für gesunden Partner im Rahmen einer künstlichen Befruchtung
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung einer Frau sind als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn die künstliche Befruchtung zur Überwindung einer krankheitsbedingten Empfängnisunfähigkeit medizinisch erforderlich ist. Dies gilt auch bei einer krankheitsbedingten Sterilität des Mannes.
BMF : Verlegeranteil an Einnahmen von Verwertungsgesellschaften
BMF: Bauantrag oder Bauanzeige bei Sonderabschreibung nach § 7b EStG
EuGH Kommentierung: Begriff der festen Niederlassung bei Vermietung einer Immobilie
Der EuGH hat entschieden, dass eine in einem Mitgliedstaat vermietete Immobilie keine feste Niederlassung i. S. d. Art. 43 MwStSystRL sowie der Art. 44 und 45 MwStSystRL darstellt, wenn der Eigentümer der Immobilie nicht über eigenes Personal für die Leistungsbewirkung im Zusammenhang mit der Vermietung verfügt.