Grundsteuer – Mehrbelastungen von Bürgern und Bewertungsstellen

Grundsteuer II: Steuerzahlerbund warnt vor Mehrbelastungen der Bürger

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden hat, dass die Grundsteuer reformiert werden muss, fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt), dass sich Bund und Länder nun schnell auf ein neues Berechnungsmodell für die Grundsteuer einigen. „Für Mieter und Eigentümer darf es nicht teurer werden“, betont der stellvertretende BdSt-Präsident Zenon Bilaniuk.

Die Politik verlange von Bauherren und Wohnungswirtschaft, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dann müsse sie auch dafür sorgen, dass die Wohnnebenkosten nicht steigen. Steuern und Abgaben dürften nicht zur zweiten Miete oder doppelten Belastung werden.

Praktisch hält der BdSt ein Einfachmodell für sinnvoll. Ein solches Modell hätten Hamburg und Bayern bereits vorgeschlagen. Dabei würden für die Grundstücksberechnung lediglich die Grundstücksgröße und Wohnfläche angesetzt. „Das ist für den Bürger transparent und einfach umsetzbar“, sagt Bilaniuk. Es gelte, die Grundsteuer auf eine rechtssichere Basis zu stellen.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 10.04.2018

Grundsteuer III: Steuergewerkschaft fordert personelle und technische „Aufrüstung“ der Bewertungsstellen in den Finanzämtern

Vor dem Hintergrund des Karlsruher Urteils zur Grundsteuer fordert die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) eine personelle und technische „Aufrüstung“ der Bewertungsstellen in den Finanzämtern.

Für Kalenderjahre ab 2025 sei dem BVerfG-Urteil zufolge eine Grundsteuererhebung auf der Basis früherer bestandskräftiger Einheitswert- oder Grundsteuermessbescheide ausgeschlossen. Damit blieben den Ländern nur knappe sieben Jahre, um ihre Bewertungsstellen in den Finanzämtern auf die bevorstehende Mammutaufgabe der Neubewertung von rund 35 Millionen Grundstücken vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund fordert DSTG-Chef Thomas Eigenthaler entschiedenes Handeln: „Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt gemeinsam an einem Strang ziehen und sich zügig auf ein machbares Reformkonzept einigen – am besten im engen Austausch mit den zuständigen Finanzbehörden, die das entscheidende Umsetzungs-Know-how haben.“ Schon jetzt stehe fest, dass die Bewertungsstellen derzeit weder personell noch technisch für eine neue Hauptfeststellung bei über 35 Millionen Grundstückseinheiten gerüstet sind.

Besonders kritisch sei vor allem der Zeitfaktor. „Je spitzer wir künftig rechnen müssen, desto länger wird es dauern. Insofern sind alle Beteiligten gut beraten, jetzt sämtliche Parameter und Experteneinschätzungen bei der Konstruktion des neuen Grundsteuer-Systems zu berücksichtigen“, so Eigenthaler.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 10.04.2018