Die „digitale Elbphilharmonie“

Können Sie sich vorstellen, was unter einer „digitalen Elbphilharmonie“ zu verstehen ist? Nein, es hat nichts mit Computermusik zu tun. Vielmehr handelt es sich um einen Begriff, den man im Schwarzbuch des Bund der Steuerzahler e.V. finden kann, und der treffender nicht sein könnte.

Gemeint ist ein Projekt von Schleswig-Holstein und der Hansestadt Hamburg, die zusammen eine Personalverwaltungssoftware entwickeln (wollen). Diese soll neben der Personalverwaltung auch die Gehaltsabrechnungen erstellen. Da stellt man sich natürlich die Frage, was eine solche Software kosten darf. Dies können wir auch nicht so genau beantworten, aber nach dem Vergleich mit der Elbphilharmonie ist klar: Sie kostet in jedem Fall viel mehr, als sie dürfte, und ähnelt schon fast bundesdeutschen Flughafenprojekten:

Hamburg hatte für das Projekt ursprünglich 40 Millionen Euro vorgesehen. Die Software sollte 2013 (!) in Betrieb genommen werden. Im Frühjahr 2014 war klar, dass die Software erst 2015 oder 2016 genutzt werden kann. Mittlerweile spricht man davon, dass ein kompletter Einsatz wohl erst 2017 möglich sein wird. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Aber dafür kommen wohl noch Mehrkosten von 17,45 Millionen Euro hinzu.

Selbstverständlich sind dabei laufende Softwarekosten, etwa für Anpassungen an den aktuellen Rechtsstand, nicht berücksichtigt. Von einer technischen Pflege mal ganz abgesehen. So oder so: Ihr Steuerbüro ist da wesentlich effizienter und schneller – und dies gilt nicht nur für Gehaltsabrechnungen!