Mehrwertsteuervorschriften für Gutscheine: Rat der Europäischen Union gibt grünes Licht

Der Rat der Europäischen Union hat am 27.06.2016 eine Richtlinie angenommen, mit der die Rechtssicherheit für Umsätze mit Gutscheinen durch Harmonisierung der nationalen Mehrwertsteuervorschriften in diesem Bereich erhöht werden soll. Die Richtlinie stellt auf eine Verringerung des Risikos von Diskrepanzen in den nationalen Steuervorschriften ab, die zu einer Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder anderen unerwünschten Folgen führen können. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Gutschein in einem Mitgliedstaat ausgestellt und in einem anderen Mitgliedstaat verwendet wird, und insbesondere dann, wenn Gutscheine gehandelt werden.

Gutscheine würden zunehmend verwendet und es gebe sie in vielen Formen, erläutert der Rat. Dazu gehörten beispielsweise Prepaid-Telekommunikations-Karten, Geschenkgutscheine und Rabattgutscheine für den Kauf von Gegenständen oder Dienstleistungen. In der Richtlinie, die einen engeren Anwendungsbereich habe als der Vorschlag der Kommission von 2012, würden Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine definiert und Vorschriften für die Bestimmung des Steuerwerts von Umsätzen in beiden Fällen festgelegt.

Die Mitgliedstaaten haben laut Rat bis zum 31.12.2018 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Die Bestimmungen gölten nur für nach diesem Zeitpunkt ausgestellte Gutscheine.

Rat der Europäischen Union, PM vom 27.06.2016