EDITORIAL 11_2014 – Säumniszuschläge bei rechtswidriger Steuerfestsetzung?

auch positive Entscheidungen können einen beängstigenden Unterton haben. So wie in diesem Fall:

Mit Urteil vom 24.04.2014 (Az: V R 52/13) hat der BFH entschieden, dass Säumniszuschläge in vollem Umfang zu erlassen sind, wenn eine rechtswidrige Steuerfestsetzung aufgehoben wird und der Steuerpflichtige zuvor alles getan hat, um eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu erreichen.

Das Urteil ist zu begrüßen und richtig. Nicht nur, dass die Rechte der Steuerpflichtigen gestärkt werden. Darüber hinaus ist es auch vollkommen unlogisch, dass der Bürger mit Zuschlägen belastet werden soll, obwohl er in der Sache Recht hatte und auch zuvor alles gemacht hat, um eine AdV zu erhalten.

Exakt dies führt aber auch zu dem beängstigenden Unterton: Schließlich muss man sich fragen, warum Finanzbeamte einen solchen Fall überhaupt noch vor den BFH treiben. Zum einen war dem Steuerpflichtigen kein Vorwurf zu machen. Zum anderen hatte der BFH in ähnlich gelagerten Fällen in der Vergangenheit immer in diesem Tenor entschieden. Aus diesem Grund hatte schon die Vorinstanz keine Bedenken, die Säumniszuschläge zu erlassen. Es ist daher beängstigend, welche Denkweise seitens der Finanzverwaltung dahinter zu stehen scheint: Auch wenn der Fiskus in der Sache verliert und dem Steuerpflichtigen kein Vorwurf zu machen ist – Kohle wollen wir dennoch!

Am Ende bleibt die Hoffnung, dass solch übereifrige Finanzbeamte ausgebremst werden. Auch dies würde zu einer Entlastung der Gerichte beitragen. Leider stirbt die Hoffnung jedoch zuletzt, weshalb Steuerpflichtige auf alles vorbereitet sein müssen.

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