Rentenbeitrag bleibt stabil

Der Rentenbeitragssatz für das Jahr 2014 beträgt 18,9 Prozent. So hat es der Bundestag beschlossen.

Derzeit beziehen rund 25 Millionen Menschen in Deutschland Rentenleistungen. Damit die Rentenkasse auch in Zukunft stark aufgestellt bleibt, ist es wichtig, für eine nachhaltig gute Finanzlage zu sorgen. Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung müssen sichergestellt sein. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben deshalb im Dezember 2013 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Das „Beitragssatzgesetz 2014“ soll dafür sorgen, dass der Rentenbeitragssatz 2014 auf dem Niveau von 2013 bleibt.

Da sich das Parlament bereits vor Ablauf des Jahres 2013 mit dem neuen „Beitragsgesetz 2014“ befasst hatte, wussten Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Der bisherige Beitrag in Höhe von 18,9 Prozent gilt 2014 weiter. Zudem hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Fortgeltung des Beitragssatzes noch 2013 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht. Nun hat der Deutsche Bundestag dem Beitragssatzgesetz 2014 zugestimmt.

Bundesregierung, Mitteilung vom 21.2.2014

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