„ Steuerdaten-CD “: Verwendbarkeit auf verfassungsrechtlichem Prüfstand

Um die Frage, ob die Daten einer angekauften „Steuerdaten-CD“ in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verwendet werden dürfen, geht es in einer Verfassungsbeschwerde, die vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz verhandelt wird.

Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Koblenz und Beschlüsse des Landgerichts Koblenz über die Beschwerden hiergegen in Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Er macht im Wesentlichen geltend, die Beschlüsse verstießen gegen das Rechtsstaatsprinzip, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, da der für die Ermittlungsmaßnahmen erforderliche Anfangsverdacht nicht auf das „dem Land Rheinland-Pfalz im Jahre 2012 angebotene Datenpaket“ einer schweizerischen Bank gründen dürfe. Der Finanzminister des Landes hat im April 2013 bestätigt, dass Rheinland-Pfalz eine sogenannte Steuerdaten-CD angekauft hat. Dabei handelt es sich seinen Angaben zufolge um rund 40.000 Datensätze, die nach intensiven Vorermittlungen zum Preis von vier Millionen Euro von den rheinlandpfälzischen Behörden erworben wurden.

VGH Rheinland-Pfalz, PM vom 06.01.2014, VGH B 26/13

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