EU-Kommission – Unternehmensbesteuerung

Die Europäische Kommission hat Änderungen zu zentralen EU-Vorschriften im Bereich der Unternehmensbesteuerung vorgeschlagen, um die Steuerumgehung in Europa einzudämmen. Der Vorschlag soll Schlupflöcher in der Mutter-Tochter-Richtlinie schließen, die einige Gesellschaften dazu nutzen, um eine Besteuerung zu vermeiden. So soll es nicht mehr möglich sein, dass Gesellschaften die in den EULändern unterschiedliche Besteuerung von Zahlungen innerhalb einer Gruppe von Unternehmen ausnutzen, um der Besteuerung völlig zu entgehen.

Mit der Mutter-Tochter-Richtlinie sollte ursprünglich verhindert werden, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften, die einer Gruppe angehören, Einkünfte zweimal besteuert werden (Doppelbesteuerung). Einige Gesellschaften haben jedoch die Bestimmungen der Richtlinie und Qualifikationskonflikte zwischen nationalen Steuervorschriften ausgenutzt, um in sämtlichen Mitgliedstaaten eine Besteuerung zu vermeiden (doppelte Nichtbesteuerung). Mit dem Vorschlag will die Kommission diese Schlupflöcher schließen.

So soll die Missbrauchsverhinderungsbestimmung in der Mutter-Tochter- Richtlinie, also der Schutz gegen missbräuchliche Steuerpraktiken, aktualisiert werden. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, eine gemeinsame Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch anzunehmen. Damit könnten sie künstliche Gestaltungen zur Steuervermeidung außer Acht lassen und dafür sorgen, dass entsprechend der realen wirtschaftlichen Substanz besteuert wird.

Des Weiteren soll die Richtlinie dahingehend verschärft werden, dass für bestimmte Gestaltungen zur Steuerplanung (Gestaltungen mit Hybridanleihen) keine Steuerbefreiung gewährt wird. Die Mutter- Tochter-Richtlinie in ihrer gegenwärtigen Fassung verpflichtet die Mitgliedstaaten, Muttergesellschaften für die Dividendenzahlungen, die sie von Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten erhalten, eine Steuerbefreiung zu gewähren. In einigen Fällen werden solche Zahlungen jedoch von den Mitgliedstaaten, in denen sich die Tochtergesellschaften befinden, als steuerlich abzugsfähige „Schuldenrückzahlung“ eingestuft. Dies hat laut Kommission zur Folge, dass die Zahlungen der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft nirgendwo besteuert werden.

Die Ausnutzung solcher Qualifikationskonflikte sei die Grundlage für eine bestimmte Art von Steuerplanung (Gestaltungen mit Hybridanleihen), gegen die mit dem aktuellen Vorschlag eingeschritten werden soll. Der Vorschlag sehe vor, dass Zahlungen infolge von Hybridanleihen, die im Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft abzugsfähig sind, in dem Mitgliedstaat besteuert werden, in dem die Muttergesellschaft ansässig ist. Auf diese Weise sollen nach den Vorstellungen der Kommission grenzübergreifende Gesellschaften davon abgehalten werden, ihre gruppeninternen Zahlungen so zu gestalten, dass eine doppelte Nichtbesteuerung entsteht. Die Mitgliedstaaten sollen die geänderte Richtlinie bis zum 31.12.2014 umsetzen.

Europäische Kommission, PM vom 25.11.2013

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