EDITORIAL 02_2013

für Anleger in geschlossene Fonds gab es gute und schlechte Neujahrs-botschaften: Ein neues Kapitalanlagegesetz führt zu einem radikalen Umbruch, indem etwa keine offenen Immobilienfonds mehr aufgelegt werden und die Gesellschaften nicht mehr so intensiv in Kredite und Fremdwährungen investieren dürfen. Aber auch der Fiskus hat einiges zu bieten. So müssen Fonds, die ihre Gelder in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien investieren, mehr Gewerbesteuer zahlen. Das hat natürlich Auswirkung auf die Fondsrendite.

Zudem können gutverdienende Fondsanleger Verluste nicht mehr sofort verrechnen. Das Minus wird konserviert, bis der Verkauf des Bestands Gewinne abwirft.

Immerhin hatte der Fiskus auch lindernde Änderungen für Fondssparer im Gepäck. Für gewerbliche Fondsgesellschaften wurden die Aufbewahrungsfristen für Rechnungen, Bilanzen und Buchungsbelege von zehn auf nur noch sieben Jahr verkürzt – weniger Kosten für die Archivierung bedeuten bessere Ergebnisse. Zudem gibt es ein Bonbon für vermögensverwaltende Fonds. Für deren Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne fällt jetzt keine Abgeltungsteuer für die Beteiligten mehr an, wenn sie einen Freistellungsauftrag haben. Diese entfallende Formalie hat Liquiditätsvorteile für die Sparer zur Folge.

Zum Schluss noch eine freudige Botschaft für die Mitarbeiter der Fondsinitiatoren: Ihnen werden Erleichterungen des steuerlichen Reisekos-tenrechts in Aussicht gestellt, indem sie Fahrten zu Kunden, Geschäftspartnern, Büro, Messen oder Präsentationveranstaltung verbessert als Werbungskosten absetzen oder vom Chef lohnsteuerfrei erstatten las-sen können

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