EDITORIAL 01_2012

seit der Einführung der Abgeltungsteuer vor nunmehr drei Jahre hat sich gezeigt, dass die Pauschalabgabe in der Praxis doch komplizierter ist als gedacht. Vor  allem aber haben sich seitdem die Kontrollen des Fiskus für Anleger verschärft.

Nur ein paar Beispiele: Banken müssen jetzt verschenkte Wertpapiere melden, Vermittler den Abschluss einer ausländischen Lebensversicherung mitteilen und gut verdienende Privatpersonen unterliegen jetzt der Betriebsprüfung.

Es sieht so aus, aus würde sich diese Tendenz kaum ändern. Nach dem im Dezember 2011 in Kraft getretenen Beitreibungsrichtliniengesetz kommt bald ein weiterer Kontrollmechanismus hinzu: Derzeit können Sparer noch wählen, ob die Bank die Kirchensteuer sofort einbehält. Diese Entscheidung treffen sie dadurch, ob sie der Bank ihre Konfession freiwillig mitteilen oder nicht.

Zwar besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Deklaration in den Formularen, wenn die Abgabe für die Kirche noch nicht geleistet ist. Doch derzeit nehmen es nicht alle Sparer so genau damit. Künftig wissen die Banken, ob ihre Kunden einer Konfession angehören oder keine Kirchensteuer zahlen müssen. Denn über die Einführung eines automatisierten Verfahrens müssen sie diese Information einmal jährlich beim Fiskus abfragen. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass die Kirchensteuer schneller und umfassender fließt.

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